Beschwerden und Reklamationen
Wenn Sie sich beschweren oder eine Forderung stellen möchten, finden Sie unter folgendem Link alle dafür erforderlichen Informationen:
Generali Seguros y Reaseguros, S.A.U., verfügt über eine Kundendienstabteilung und einen Ombudsmann für Kunden sowie einen Ombudsmann für Teilhaber zwecks Bearbeitung der von Kunden eingereichten Beschwerden und Forderungen in Zusammenhang mit deren gesetzlich anerkannten Interessen und Rechten.
Versicherungsnehmer, Versicherte, Begünstigte, geschädigte Dritte und Rechtsnachfolger können ihre Beschwerden und Reklamationen an folgende Stellen richten:
- Wenn es um Versicherungsverträge geht, an die Kundendienstabteilung (Departamento de Atención del Cliente) von Generali, schriftlich an den Firmensitz: Paseo Doce Estrellas, 4, 28042, Madrid, oder per E-Mail an reclamaciones@generalion.es.
- In zweiter Instanz an den Kunden-Ombudsmann unter der Anschrift C/ Velázquez 80, 28001 Madrid, per Fax an (+34) 91 308 49 91 oder per E-Mail an reclamaciones@da-defensor.org.
- Um das Beschwerdeformular herunterzuladen, klicken Sie hier.
- Die von den Kunden eingereichten Beschwerden und Reklamationen werden innerhalb von zwei Monaten nach Eingang bearbeitet und beantwortet. Im Falle des Nichteinverständnisses mit der von den zuvor genannten Stellen getroffenen Entscheidung bzw. nach Ablauf der Frist von zwei Monaten ohne Rückantwort kann sich der Beschwerdeführer schriftlich an den Beauftragten für den Schutz des Versicherten und des Einzahlers in Pensionspläne unter folgender Anschrift wenden: Servicio de Reclamaciones, Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones, Paseo de la Castellana 44, 28046 MADRID.
Die Kundenschutzbestimmungen, welche die Bearbeitung von Beschwerden und Reklamationen, die Tätigkeiten und Vorgänge der Kundendienstabteilung und des Ombudsmannes des Kunden und des Teilhabers sowie deren Beziehungen untereinander regeln, steht den Kunden in den Zweigstellen von Generali zur Verfügung. Des Weiteren besteht Zugang zu den Kundenschutzbestimmungen über folgenden Link:
KUNDENSCHUTZBESTIMMUNGEN VON GENERALI SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.U. (auf Spanisch)
oder über Ihren Versicherungsvermittler.
- Die Kundenschutzbestimmungen sind gesetzlich wie folgt geregelt: Gesetz 44/2002 vom 22. November 2002 über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems (Ley de Medidas de Reforma del Sistema Financiero); Verordnung ECO 734/2004 vom 11. März 2004 über Kundendienstabteilungen und Kundenservice von Finanzinstituten (Orden sobre los departamentos y servicios de atención al cliente de las entidades financieras); Verordnung ECC/2502/2012 vom 16. November 2012 zur Regelung des Verfahrens zur Einreichung von Beschwerden bei den Beschwerdestellen der Bank von Spanien, der Nationalen Kommission für den Wertpapiermarkt und der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds; Versicherungsvertragsgesetz 50/1980 vom 8. Oktober 1980 (Ley de Contrato de Seguro); Neufassung des Gesetzes zur Regulierung von Pensionsplänen und -fonds (Ley de Regulación de los Planes y Fondos de Pensiones), verabschiedet durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2002 vom 29. November 2002; und Gesetz 20/2015 vom 14. Juli 2015 über die Regulierung, Aufsicht und Zahlungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Ley de ordenación, supervisión y solvencia de las entidades aseguradoras y reaseguradoras).