Was ist zu tun im Falle eines Autounfalls in Spanien?
Spanien gilt grundsätzlich nicht als besonders gefährliches Land für Autofahrer. Obwohl die durchschnittliche Unfallrate in Spanien niedriger ist, als in anderen europäischen Ländern, gab es im Jahr 2022 immerhin 1.042 schwere Verkehrsunfälle auf spanischen Straßen, bei denen 1.145 Menschen starben und 4.008 Personen schwer verletzt wurden.
Trotz eines leichten Abwärtstrends gegenüber den Vorjahren ereignen sich immer noch zu viele Verkehrsunfälle. Ohne den schwarzen Peter an die Wand malen zu möchten, kann es jedem von uns passieren, irgendwann mal in einen Unfall verwickelt zu werden.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Falle eines Falles verhält und gegebenenfalls ein sicheres Umfeld für Opfer und Beteiligte eines Unfalls schafft.
✓ Bleiben Sie ruhig und legen Sie die Warnweste an.
✓ Begeben Sie sich an einen sicheren Ort in der Nähe der Unfallstelle, schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und benutzen Sie die Warndreiecke oder die V-16-Notleuchte.
✓ Vergewissern Sie sich, dass es allen Beteiligten gut geht, und rufen Sie bei Bedarf die 112 an, um medizinische und/oder polizeiliche Hilfe anzufordern. Die kostenlose Notrufnummer 112 gilt in allen EU-Staaten gleichermaßen.
✓ Denken Sie daran, den Standort der Fahrzeuge und die Position der Opfer nicht zu verändern, es sei denn, dies würde den Verkehr oder die Opfer selbst gefährden.
Wenn sich ein Unfall in Ihrer unmittelbaren Nähe ereignet hat, an dem Sie nicht beteiligt sind und die Rettungsdienste bereits eingetroffen sind, dürfen Sie auf keinen Fall anhalten. Sie sollten Ihre Fahrt so zügig wie möglich fortsetzen. Der Gaffer-Effekt (Anhalten oder sehr langsam fahren, um einen Verkehrsunfall vom Auto aus zu beobachten, zu fotografieren oder zu filmen) kann schlimme Folgen nach sich ziehen.
Falls Sie indes Zeuge eines Unfalls werden und als Erster am Unfallort eintreffen, ist es Ihre Pflicht, sich um die Opfer zu kümmern. Die Unterlassung dieser Hilfeleistung stellt eine schwere Straftat nach Artikel 195 des spanischen Strafgesetzbuchs dar, die mit einer Haftstrafe von drei bis zwölf Monaten geahndet werden kann. Die gleichen Strafen gelten für diejenigen, die zwar nicht selbst nicht in der Lage sind, Hilfe zu leisten, allerdings auch keine Hilfe rufen.
Wenn Sie den Unfall verschuldet haben und sich vom Unfallort entfernen, ohne Hilfe zu leisten, stellt dies den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung mit Fahrerflucht dar, die nach dem Strafgesetzbuch in Spanien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren belegt werden kann.
Falls Sie oder Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie neben den oben genannten Empfehlungen und nachdem Sie sich in Sicherheit gebracht haben, folgendes beachten:
✓ Füllen Sie den Unfallbericht aus, einschließlich Ihrer persönlichen Daten und der Daten der anderen Fahrer und Fahrzeuge, die an dem Unfall beteiligt waren. Denken Sie daran, dass der Bericht von allen Parteien unterzeichnet werden muss. Holen Sie, wenn möglich, Aussagen und Kontaktdaten von Zeugen ein.
✓ Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen, Schäden, Verkehrsschildern usw. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie sich beim Fotografieren nicht in Gefahr begeben.
✓ Melden Sie den Unfall innerhalb von 7 Tagen an Ihre Versicherung.
✓ Wenn Sie verletzt sind oder sich unwohl fühlen, begeben Sie sich unverzüglich in ein Krankenhaus oder Ärztezentrum, damit Sie behandelt werden können. Eventuelle Verletzungen sollten in einem ärztlichen Bericht dokumentiert werden.
✓ Wenn Sie bei uns versichert sind und Pannenhilfe benötigen, rufen Sie sofort die kostenlose Telefon-Hotline 900 101 369 von Generali an. Unter dieser Nummer hilft man Ihnen in Ihrer Muttersprache.
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